Kostenlose Rechtsauskunft und Rechtsberatung im Wallis
Juristische Beratungsstelle
Eine unentgeltliche Rechtsauskunft ersetzt zwar keine Rechtsberatung, kann aber richtungsweisend für das weitere Vorgehen sein und einen ersten Überblick verschaffen.
Das ist unsere Aufgabe
Das Forum Migration Oberwallis bietet kostenlos juristische Beratung für Asylsuchende (Permis N und F) und für Migrantinnen und Migranten mit Permis B, C, L und G an.
Wir können uns in deutsch, englisch oder französisch verständigen.
Für eine Beratung braucht es keinen Termin. Wir sind jeden Samstag wie folgt für Sie da:
Wann: Samstag, 10.00 – 13.00 Uhr (NEU bis 13.00 Uhr!)
Wo: Terbinerstrasse 3, 3930 Visp
Wer: Studentin des Bachelor of Law
Sie können sich auch per E-Mail an uns wenden: beratung@forum-migration.ch
Und am Montag und Dienstag sind wir zwischen 13.00 und 17.00 Uhr neu auch per Telefon erreichbar: +41 (0)77 481 68 00
Die am häufigsten gestellten Fragen
Generelle Fragen zum Ausländer-/Asylrecht und Migrationsstatus klären
Wir beantworten Ihre rechtlichen Fragen zum Ausländer- und Asylrecht und zeigen auf, welche Rechte und Pflichten Sie mit dem jeweiligen Aufenthaltsstatus in der Schweiz haben.
Ist es möglich eine vorläufige Aufnahme (Ausweis F) in eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) umzuwandeln?
Vorläufig aufgenommene Personen können nach einem Aufenthalt von mindestens fünf Jahren ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung stellen. Dabei werden insbesondere Integration, finanzielle Verhältnisse und die Möglichkeit der Wiedereingliederung im Herkunftsstaat berücksichtigt. Gerne erklären wir Ihnen die Voraussetzungen genauer und helfen Ihnen beim Verfassen des Gesuchs.
Kann eine vorläufig aufgenommene Person (Ausweis F) ihre Familie in die Schweiz nachziehen?
Vorläufig aufgenommene Personen können frühestens drei Jahre nach der Anordnung der vorläufigen Aufnahme ein Gesuch um Familiennachzug stellen. Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine vorläufig aufgenommene Person ihren Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren in die Schweiz nachziehen. Gerne erklären wir Ihnen die Voraussetzungen und helfen Ihnen das Gesuch einzureichen.
Kann eine vorläufig aufgenommene Person (Ausweis F) ohne Flüchtlingseigenschaft in einen anderen Kanton ziehen?
Antwort: Eine vorläufig aufgenommene Person kann nur unter besonderen Umständen ein Gesuch um Kantonswechsel stellen. Das Gesuch wird nur gutgeheissen, falls beide Kantone einverstanden sind oder falls eine schwerwiegende Gefährundung oder der Anspruch auf Einheit der Familie besteht. Gerne erklären wir Ihnen die Voraussetzungen genauer und helfen Ihnen beim Verfassen des Gesuchs.
Ich habe zum wiederholten Mal einen Brief vom Kanton erhalten, ich weiss nicht was ich damit soll?
Antwort: Nehmen Sie den Brief mit in die Beratung. Wir erklären Ihnen worum es geht und wie Sie reagieren können.
Wichtig zu Wissen
Das Forum für Migration kann nur bis zu einer gewissen Instanz Rechtsberatung und Rechtsauskünfte erteilen.
Aufgaben, die das FMO nicht übernimmt
- Juristische Abklärungen sowie Eingaben in Strafrechtsfällen
- Beschwerden bei negativem Asylentscheid – hierfür melden Sie sich bitte ans Centre Suisses Immigrés in Sitten
- Rechtliche Vertretungen