Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Dolmetsch-Einsätze

Stand: März 2024

Dienstleistungen

  • Das Forum Migration Oberwallis vermittelt interkulturelle Dolmetscher:innen in verschiedenen Sprachen für mündliche Übersetzungen.
  • Die interkulturellen Dolmetscher:innen verfügen über ein Zertifikat des Forums Migration Oberwallis oder von Interpret und haben Erfahrungen in interkulturellen Übersetzungen.
  • Das Forum Migration Oberwallis bietet den interkulturellen Dolmetscher:innen Informations- und Austauschsitzungen, Intervisionen und Supervision an.
  • Das Angebot richtet sich an Institutionen in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Bildung, Justiz, Kirche, Verwaltung und Private.

Organisation, Aufträge

  • Frau Carolin Sommer ist die Projektleiterin des interkulturellen Dolmetschens vom Forum Migration Oberwallis.
  • Sie nimmt Aufträge telefonisch oder per E-Mail entgegen.

Kontakt 

+41 (0)79 366 93 31
uebersetzen@forum-migration.ch

Telefondienst: Mo – Fr:
08:30 – 11:30 Uhr
13:30 – 18:00 Uhr

bei Notfällen auch durchgehend.

  • Der Auftraggeber teilt mit, in welcher Sprache, wo und wann er eine:n Dolmetscher:in benötigt. Die Projektleiterin sucht den/die entsprechende:n Dolmetscher:in. Anschliessend bestätigt sie dem Auftraggeber den Übersetzungsauftrag. Falls nötig, erhält der/die Dolmetscher:in die Telefonnummer des Auftraggebers und der Auftraggeber die Telefonnummer des/der Dolmetschers/Dolmetscherin.
  • Folgegespräche mit den gleichen Klienten werden von den Auftraggebern direkt mit den Dolmetschern/Dolmetscherinnen vereinbart. Der/die Dolmetscher:innen sind verpflichtet, diese Folgegespräche der Projektleiterin zu melden.
  • Die Dolmetscher:innen benützen ein Abrechnungsformular. Das Abrechnungsformular wird am Ende des Gesprächs vom Auftraggeber und vondem/der Dolmetscher:in gemeinsam unterzeichnet. Eine Kopie erhält der Auftraggeber, eine Kopie der/die Dolmetscher:in, eine Kopie die Buchhaltung vom Forum Migration Oberwallis. Der Auftraggeber bewahrt die Kopie des Abrechnungsformulars auf und erhält von der Rechnungsstelle Forum Migration Oberwallis die entsprechende Rechnung.

Rahmenbedingungen

  • Die Einsatzzeit beginnt mit dem vereinbarten Einsatztermin und dauert bis zum Ende der Übersetzung, inkl. Vor-/ Nach-Gespräch und Wartezeit. Der Mindesteinsatz ist eine Stunde zum definierten Tarif. Jede weitere angebrochene Viertelstunde wird auf 15 Minuten aufgerundet und anteilsmässig gemäss festgelegtem Stundenansatz in Rechnung gestellt.
  • Für Einsätze an Sonn- und Feiertagen sowie Einsätze zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr werden Zuschläge von 25% in Rechnung gestellt.
  • Vereinbarte Einsätze, die nicht stattfinden, müssen mindestens 24 Stunden vorher per E-Mail oder Telefonanruf zu den Öffnungszeiten abgesagt werden.
    Andernfalls werden sie wie folgt in Rechnung gestellt:
    - Übersetzung vor Ort wird bis 2 Stunden vor Beginn abgesagt, so dass der/die Übersetzer:in die Reise noch nicht angetreten hat bzw. noch nicht vor Ort ist: Verrechnung von pauschal CHF 66.00.
    - Übersetzung vor Ort wird sehr knapp (weniger als 2 Stunden vor Termin) bzw. erst vor Ort abgesagt (z.B. wenn Klient:in nicht erscheint): Verrechnung von 1 Stunde Übersetzung gemäss Stundenansatz von CHF 66.00 und Reiseentschädigung (Mindestbetrag CHF 30.00).
    - Dolmetsch-Einsatz via Telefon oder online wird bis 1 Stunden vor Beginn abgesagt, so dass der/die Übersetzer:in sich noch nicht einrichten musste: Verrechnung von pauschal CHF 40.00.
    - Dolmetsch-Einsatz via Telefon oder online wird sehr knapp (weniger als 1 Stunde vor Termin) bzw. erst beim Start abgesagt (z.B. wenn Klient:in nicht erscheint), so dass der/die Übersetzer:in bereits eingerichtet ist: Verrechnung von 1 Stunde Übersetzung gemäss Stundenansatz von CHF 66.00 und Spesenentschädigung CHF 5.00.
  • Grundsätzlich gilt für das Forum Migration Oberwallis diejenige Institution oder Person als Auftraggeber, welche den/die Dolmetscher:in bestellt. Diese Institution oder Person haftet auch für die Kostenübernahme. Werden die Übersetzungskosten von einer anderen Institution oder Person übernommen, muss dies der Projektleiterin bei der Bestellung des/der Dolmetschers/Dolmetscherin mitgeteilt werden.

Honorare und Spesen

  • Der Stundenansatz beträgt CHF 66.00/Std. In diesem Betrag sind inbegriffen: das Honorar des/der Dolmetschers/Dolmetscherin und der Verwaltungsaufwand.
  • Zusätzlich wird die Reiseentschädigung/Reisezeitaufwand in Schweizer Franken laut Pauschaltabelle (siehe unten) in Rechnung gestellt. Der Mindestbetrag ist CHF 30.00.
  • Bei einem Dolmetsch-Einsatz via Telefon oder online (z.B. Zoom) wird eine Pauschale von CHF 5.00/halbe Stunde als Entschädigung für zusätzliche Infrastrukturkosten (Telefon, Laptop/PC, Raum) in Rechnung gestellt.
  • Wenn für die Terminvereinbarung mit dem/der Klient:in (via Telefon oder online, z.B. Zoom) bereits ein:e Dolmetscher:in beauftragt wird, wird pauschal eine Viertelstunde (15 Min.) zusätzliche Übersetzungszeit in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird auch gestellt, wenn der Einsatz schliesslich nicht stattfindet.
  • Die Rechnung ist zahlbar in 30 Tagen.

Verantwortlichkeiten

  • Die Auftraggeber sind für die Gestaltung und Leitung des Gespräches verantwortlich.
  • Der Auftrag wird durch die Projektleiterin des interkulturellen Dolmetschens telefonisch oder per E-Mail bestätigt.
  • Der/die interkulturellen Dolmetscher:innen verpflichten sich, den Berufskodex zu respektieren, vor allem die Neutralität und die Schweigepflicht.
  • Sie legen persönliche, verwandtschaftliche und berufliche Beziehungen offen, die zu den anwesenden Personen bestehen.
  • Der/die interkulturellen Dolmetscher:innen haben das Recht, einen Auftrag ohne Begründung abzulehnen. Das gleiche Recht gilt für den Auftraggeber und die Person, für die die Übersetzung/Vermittlung benötigt wird.
  • Im Falle einer Uneinigkeit zwischen dem Auftraggeber und den interkulturellen Dolmetschern/Dolmetscherinnen muss die Projektleiterin vom Auftraggeber oder von den Dolmetschern/Dolmetscherinnen unverzüglich informiert werden.

Schlussbestimmungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Telefonnummer des/der interkulturellen Dolmetschers/Dolmetscherin nur nach Absprache mit dem/der Dolmetscher:in an die Person, für welche die Übersetzung benötigt wird, weiterzugeben.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR (Art. 394 ff: Der einfache Auftrag).

Pauschaltabelle

Standort Dolmetscher:in Ortschaften Einsatz Kosten für den Auftraggeber in CHF
Visp Visp und Umgebung, Brig-Glis, Naters, Raron 30.-
Visp bis Mörel 50.-
Visp Gampel, Turtmann, Leuk und Schattenberge 50.-
Visp ab Mörel bis Fiesch 70.-
Visp Sonnenberge (Erschmatt, Albinen, Leukerbad) 100.-
Visp Lötschental 100.-
Visp Siders und Sitten 100.-
Visp Saas- und Mattertal ab Stalden 100.-
Visp Goms ab Fiesch 100.-
Brig-Glis, Naters Brig-Glis, Naters und Umgebung, bis Mörel 30.-
Brig-Glis, Naters Visp und Umgebung, Raron 30.-
Brig-Glis, Naters ab Mörel bis Fiesch 50.-
Brig-Glis, Naters Gampel, Turtmann, Leuk, und Schattenberge 70.-
Brig-Glis, Naters Sonnenberge (Erschmatt, Albinen, Leukerbad) 70.-
Brig-Glis, Naters Lötschental 100.-
Brig-Glis, Naters Siders und Sitten 100.-
Brig-Glis, Naters Saas- und Mattertal ab Stalden 100.-

Diese Pauschalen sind eine Mischrechnung zwischen SBB-Tickets (Halbtax, 2. Klasse) und einer Entschädigung für den Zeitaufwand.

Preise für weitere Ortschaften gerne auf Anfrage.