Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Dolmetsch-Einsätze
Stand: März 2024
Dienstleistungen
- Das Forum Migration Oberwallis vermittelt interkulturelle Dolmetscher:innen in verschiedenen Sprachen für mündliche Übersetzungen.
- Die interkulturellen Dolmetscher:innen verfügen über ein Zertifikat des Forums Migration Oberwallis oder von Interpret und haben Erfahrungen in interkulturellen Übersetzungen.
- Das Forum Migration Oberwallis bietet den interkulturellen Dolmetscher:innen Informations- und Austauschsitzungen, Intervisionen und Supervision an.
- Das Angebot richtet sich an Institutionen in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Bildung, Justiz, Kirche, Verwaltung und Private.
Organisation, Aufträge
- Frau Carolin Sommer ist die Projektleiterin des interkulturellen Dolmetschens vom Forum Migration Oberwallis.
- Sie nimmt Aufträge telefonisch oder per E-Mail entgegen.
Kontakt
+41 (0)79 366 93 31
uebersetzen@forum-migration.ch
Telefondienst: Mo – Fr:
08:30 – 11:30 Uhr
13:30 – 18:00 Uhr
bei Notfällen auch durchgehend.
- Der Auftraggeber teilt mit, in welcher Sprache, wo und wann er eine:n Dolmetscher:in benötigt. Die Projektleiterin sucht den/die entsprechende:n Dolmetscher:in. Anschliessend bestätigt sie dem Auftraggeber den Übersetzungsauftrag. Falls nötig, erhält der/die Dolmetscher:in die Telefonnummer des Auftraggebers und der Auftraggeber die Telefonnummer des/der Dolmetschers/Dolmetscherin.
- Folgegespräche mit den gleichen Klienten werden von den Auftraggebern direkt mit den Dolmetschern/Dolmetscherinnen vereinbart. Der/die Dolmetscher:innen sind verpflichtet, diese Folgegespräche der Projektleiterin zu melden.
- Die Dolmetscher:innen benützen ein Abrechnungsformular. Das Abrechnungsformular wird am Ende des Gesprächs vom Auftraggeber und vondem/der Dolmetscher:in gemeinsam unterzeichnet. Eine Kopie erhält der Auftraggeber, eine Kopie der/die Dolmetscher:in, eine Kopie die Buchhaltung vom Forum Migration Oberwallis. Der Auftraggeber bewahrt die Kopie des Abrechnungsformulars auf und erhält von der Rechnungsstelle Forum Migration Oberwallis die entsprechende Rechnung.
Rahmenbedingungen
- Die Einsatzzeit beginnt mit dem vereinbarten Einsatztermin und dauert bis zum Ende der Übersetzung, inkl. Vor-/ Nach-Gespräch und Wartezeit. Der Mindesteinsatz ist eine Stunde zum definierten Tarif. Jede weitere angebrochene Viertelstunde wird auf 15 Minuten aufgerundet und anteilsmässig gemäss festgelegtem Stundenansatz in Rechnung gestellt.
- Für Einsätze an Sonn- und Feiertagen sowie Einsätze zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr werden Zuschläge von 25% in Rechnung gestellt.
- Vereinbarte Einsätze, die nicht stattfinden, müssen mindestens 24 Stunden vorher per E-Mail oder Telefonanruf zu den Öffnungszeiten abgesagt werden.
Andernfalls werden sie wie folgt in Rechnung gestellt:
- Übersetzung vor Ort wird bis 2 Stunden vor Beginn abgesagt, so dass der/die Übersetzer:in die Reise noch nicht angetreten hat bzw. noch nicht vor Ort ist: Verrechnung von pauschal CHF 66.00.
- Übersetzung vor Ort wird sehr knapp (weniger als 2 Stunden vor Termin) bzw. erst vor Ort abgesagt (z.B. wenn Klient:in nicht erscheint): Verrechnung von 1 Stunde Übersetzung gemäss Stundenansatz von CHF 66.00 und Reiseentschädigung (Mindestbetrag CHF 30.00).
- Dolmetsch-Einsatz via Telefon oder online wird bis 1 Stunden vor Beginn abgesagt, so dass der/die Übersetzer:in sich noch nicht einrichten musste: Verrechnung von pauschal CHF 40.00.
- Dolmetsch-Einsatz via Telefon oder online wird sehr knapp (weniger als 1 Stunde vor Termin) bzw. erst beim Start abgesagt (z.B. wenn Klient:in nicht erscheint), so dass der/die Übersetzer:in bereits eingerichtet ist: Verrechnung von 1 Stunde Übersetzung gemäss Stundenansatz von CHF 66.00 und Spesenentschädigung CHF 5.00. - Grundsätzlich gilt für das Forum Migration Oberwallis diejenige Institution oder Person als Auftraggeber, welche den/die Dolmetscher:in bestellt. Diese Institution oder Person haftet auch für die Kostenübernahme. Werden die Übersetzungskosten von einer anderen Institution oder Person übernommen, muss dies der Projektleiterin bei der Bestellung des/der Dolmetschers/Dolmetscherin mitgeteilt werden.
Honorare und Spesen
- Der Stundenansatz beträgt CHF 66.00/Std. In diesem Betrag sind inbegriffen: das Honorar des/der Dolmetschers/Dolmetscherin und der Verwaltungsaufwand.
- Zusätzlich wird die Reiseentschädigung/Reisezeitaufwand in Schweizer Franken laut Pauschaltabelle (siehe unten) in Rechnung gestellt. Der Mindestbetrag ist CHF 30.00.
- Bei einem Dolmetsch-Einsatz via Telefon oder online (z.B. Zoom) wird eine Pauschale von CHF 5.00/halbe Stunde als Entschädigung für zusätzliche Infrastrukturkosten (Telefon, Laptop/PC, Raum) in Rechnung gestellt.
- Wenn für die Terminvereinbarung mit dem/der Klient:in (via Telefon oder online, z.B. Zoom) bereits ein:e Dolmetscher:in beauftragt wird, wird pauschal eine Viertelstunde (15 Min.) zusätzliche Übersetzungszeit in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird auch gestellt, wenn der Einsatz schliesslich nicht stattfindet.
- Die Rechnung ist zahlbar in 30 Tagen.
Verantwortlichkeiten
- Die Auftraggeber sind für die Gestaltung und Leitung des Gespräches verantwortlich.
- Der Auftrag wird durch die Projektleiterin des interkulturellen Dolmetschens telefonisch oder per E-Mail bestätigt.
- Der/die interkulturellen Dolmetscher:innen verpflichten sich, den Berufskodex zu respektieren, vor allem die Neutralität und die Schweigepflicht.
- Sie legen persönliche, verwandtschaftliche und berufliche Beziehungen offen, die zu den anwesenden Personen bestehen.
- Der/die interkulturellen Dolmetscher:innen haben das Recht, einen Auftrag ohne Begründung abzulehnen. Das gleiche Recht gilt für den Auftraggeber und die Person, für die die Übersetzung/Vermittlung benötigt wird.
- Im Falle einer Uneinigkeit zwischen dem Auftraggeber und den interkulturellen Dolmetschern/Dolmetscherinnen muss die Projektleiterin vom Auftraggeber oder von den Dolmetschern/Dolmetscherinnen unverzüglich informiert werden.
Schlussbestimmungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Telefonnummer des/der interkulturellen Dolmetschers/Dolmetscherin nur nach Absprache mit dem/der Dolmetscher:in an die Person, für welche die Übersetzung benötigt wird, weiterzugeben.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR (Art. 394 ff: Der einfache Auftrag).
Pauschaltabelle
Standort Dolmetscher:in | Ortschaften Einsatz | Kosten für den Auftraggeber in CHF |
Visp | Visp und Umgebung, Brig-Glis, Naters, Raron | 30.- |
Visp | bis Mörel | 50.- |
Visp | Gampel, Turtmann, Leuk und Schattenberge | 50.- |
Visp | ab Mörel bis Fiesch | 70.- |
Visp | Sonnenberge (Erschmatt, Albinen, Leukerbad) | 100.- |
Visp | Lötschental | 100.- |
Visp | Siders und Sitten | 100.- |
Visp | Saas- und Mattertal ab Stalden | 100.- |
Visp | Goms ab Fiesch | 100.- |
Brig-Glis, Naters | Brig-Glis, Naters und Umgebung, bis Mörel | 30.- |
Brig-Glis, Naters | Visp und Umgebung, Raron | 30.- |
Brig-Glis, Naters | ab Mörel bis Fiesch | 50.- |
Brig-Glis, Naters | Gampel, Turtmann, Leuk, und Schattenberge | 70.- |
Brig-Glis, Naters | Sonnenberge (Erschmatt, Albinen, Leukerbad) | 70.- |
Brig-Glis, Naters | Lötschental | 100.- |
Brig-Glis, Naters | Siders und Sitten | 100.- |
Brig-Glis, Naters | Saas- und Mattertal ab Stalden | 100.- |
Diese Pauschalen sind eine Mischrechnung zwischen SBB-Tickets (Halbtax, 2. Klasse) und einer Entschädigung für den Zeitaufwand.
Preise für weitere Ortschaften gerne auf Anfrage.